Als sich Ende 2017, Anfang 2018 die DSGVO "überraschend" als verbindliche Verordnung zum 25. Mai 2018 ankündigte, haben wir und auch viele Kunden sicher mehr als nur einen tiefen Seufzer ausgestoßen.
Wir hantieren jeden Tag mit den Daten unserer Kunden, weil wir uns mit dem "Träger" dieser Daten befassen müssen, nämlich Server, Computer, Backup-Medien usw. Dass es sich dabei um sensibles Gut handelt, merken wir spätestens dann, wenn ein Kunde einen Datenverlust zu beklagen hat und wir irgendwie versuchen müssen, die Daten zu rekonstruieren.
In unserem alltäglichen Arbeitsablauf hat die DSGVO nicht wirklich viel geändert. Das sollte nicht überraschen, denn der Schutz jedweder Daten unserer Kunden gehörte und gehört zu den Grundsätzen unserer Arbeit.
Was die DSGVO bei uns geändert hat ist, dass wir beschreiben und dokumentieren, wie wir mit personenbezogenen Daten umgehen. Dabei hat sich unser Kollege Martin Schöniger verdient gemacht, der bis zum Inkrafttreten der DSGVO alle notwendigen Schritte organisierte. Er war dabei nicht alleine, denn was er da gemacht hat, mussten zeitgleich auch viele Kunden erledigen und so entstand ein informeller und fruchtbarer Austausch.
Natürlich färbt solches Wissen auch auf die normalen Tätigkeiten ab. So ist es nur logisch, dass Neueinrichtungen und Überarbeitungen von zentralen Strukturen beim Kunden immer auch mit Blick auf die Konformität mit dem Datenschutz gemacht werden.
Um dem Wissen Form und Struktur zu geben, hat sich der Kollege in die Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten begeben, die er nun mit der Note 1,5 abschließen konnte.
Wir gratulieren unserem Kollegen Martin Schöniger zur bestandenen Zertifizierung als Datenschutzbeauftragten!